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   BGH, 17.12.1980 - 3 StR 361/80   

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https://dejure.org/1980,1533
BGH, 17.12.1980 - 3 StR 361/80 (https://dejure.org/1980,1533)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1980 - 3 StR 361/80 (https://dejure.org/1980,1533)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 361/80 (https://dejure.org/1980,1533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit des vollständigen Entzugs des wirtschaftlichen Gegenwertes bei vorbehaltloser Einziehung von Waffen und Waffenteilen - Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Übermaßverbotes bei gesetzlich gebotenen Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 104
  • StV 1981, 128
  • StV 1981, 129
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 361/80
    Zum einen ist der Richter auch bei gesetzlich gebotenen Maßnahmen wie der obligatorischen Einziehung gehalten, in jedem Einzelfall das in der Verfassung - dem Rechtsstaatsprinzip - verankerte Übermaßverbot zu beachten (BGHSt 23, 267, 269), wenngleich es in diesem Rahmen nur ganz ausnahmsweise wird verletzt werden können (vgl. Schäfer in LK 10. Aufl. § 74 b Rdn. 6, 7).
  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    § 74b Abs. 2 StGB hat - anders als die Absätze 1 und 3 dieser Norm - als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BVerfG NJW 1996, 246) auch in Fällen obligatorischer Einziehung zwingenden Charakter (BGH NStZ 1981, 104).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Jedoch sind auf tragbare Schußwaffen und die zugehörige Munition nach § 6 Abs. 3 WaffG allein die Vorschriften des Waffengesetzes als Sonderregelung anzuwenden (BGH NStZ 1981, 104; Steindorf Waffenrecht 6. Aufl. WaffG § 6 Rdn. 12).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Vermittelns eines Vertrags über den Erwerb einer

    Auch bei gesetzlich vorgeschriebener Einziehung ist das zu prüfen (vgl. BGH NStZ 1981, 104 Nr. 13).
  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90

    Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen

    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der strafbare Umgang mit einer Maschinenpistole gemäß § 6 Abs. 3 Waffengesetz nach diesem Gesetz, nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz abzuurteilen ist (BGH StV 1984, 75; BGH NStZ 1981, 104; BGH, Beschl. vom 21. August 1985 - 4 StR 410/85).
  • BayObLG, 23.03.2001 - 4St RR 36/01

    Erforderlichkeit einer waffenrechtlichen Erlaubnis zur Einfuhr von Waffen nach

    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass auch in Fällen der obligatorischen Einziehung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist (BGH NStZ 1981, 104; Steindorf § 56 Rn. 1).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 4St RR 18/94
    Auch im Fall der obligatorischen Einziehung gemäß § 56 Abs. 1 WaffG ist das Gericht nicht der Pflicht enthoben, in jedem Einzelfall die Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen (BGH NStZ 1981, 104 ).
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